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Mitgliedschaft
Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweises mit amtlichen Adressennachweis an. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr erfolgt die Anmeldung und Anerkennung der Benutzungsordnung durch den gesetzlichen Vertreter. Minderjährige von 7–16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten.
Mit der Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. gesetzliche Vertreter die Benutzungsordnung an und stimmt der elektronischen Speicherung seiner Daten zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und zu statistischen Zwecken zu.
Kooperative Benutzer (Behörden, Institute, Firmen, Vereine, Kinder- und Jugendeinrichtungen u. ä.) melden sich durch schriftlichen Antrag der vertretungsberechtigten Person an. Es können bis zu zwei weitere Personen benannt werden, die die Bibliotheksbenutzung wahrnehmen.
Anmeldekarte hier
Nutzungsgebühr | Jahr | 1/2 Jahr | ||
Erwachsene | 12,- € | 7,- € | ||
Ermäßigt Auszubildende, Studenten | 8,- € | 5,- € | ||
Kinder und Jungendliche bis einschließlich 17 Jahre | 4,- € | |||
Familien 2 Erwachsene + 1 Kind | 18,- € | |||
Kooperative Benutzer Einrichtungen | 25,- € |
Der Benutzerausweis
bleibt Eigentum der Stadtbibliothek und ist nicht übertragbar. Er ist nach Entrichtung der Benutzungsgebühr gemäß beigefügtem Gebührenverzeichnis gültig. Sein Verlust sowie Veränderungen des Namens oder der Anschrift sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Für den Ersatz eines verlorenen Ausweises ist eine Gebühr zu zahlen.
Benutzungsordung der Stadtbibliothek
Benutzungsordnung - Leichte Sprache
Benutzungsordnung in Französisch
Kontakt
Stadtbibliothek Fürstenwalde
Domplatz 7
15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon: 03361 557-212
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