Bannerbild
 

Leser werden

Mitgliedschaft

Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweises mit amtlichen Adressennachweis an. Für Kinder und Jugendliche, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, erfolgt die Anmeldung und Anerkennung der Benutzungsordnung durch den gesetzlichen Vertreter. 

 


Mit der Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. gesetzliche Vertreter die Benutzungsordnung an und stimmt der  elektronischen Speicherung seiner Daten zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und zu statistischen Zwecken zu.


Kooperative Benutzer (Behörden, Institute, Firmen, Vereine, Kinder- und Jugendeinrichtungen u. ä.) melden sich durch schriftlichen Antrag der vertretungsberechtigten Person an. Es können bis zu zwei weitere Personen benannt werden, die die Bibliotheksbenutzung wahrnehmen.

 

Hier finden sie unseren kompakten Handzettel mit den wichtigsten Informationen auch zum Download. 

 

Anmeldekarte hier
Nutzungsgebühr
Jahr
1/2 Jahr
 
 

Erwachsene

16,- €9,- €  

Ermäßigt

Auszubildende, Studenten

11,- €6,- € 

Kinder und Jungendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen die SGB-Leistungen beziehen

5,- €  

Familien

2 Erwachsene + 1 Kind

25,- €  

Kooperative Benutzer

Einrichtungen

30,- €  
 
Der Benutzerausweis

Bibliothekskarte_neu_2024

bleibt Eigentum der Stadtbibliothek und ist nicht übertragbar. Er ist nach Entrichtung der Benutzungsgebühr gemäß beigefügtem Gebührenverzeichnis gültig. Sein Verlust sowie Veränderungen des Namens oder der Anschrift sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Für den Ersatz eines verlorenen Ausweises ist eine Gebühr zu zahlen.

 

Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung finden sie auch im Amtsblatt 24/2025 ab Seite 10 und Seite 14.

 

Benutzungsordung der Stadtbibliothek

 

Benutzungsordnung - Leichte Sprache

 

Benutzungsordnung in Englisch

 

 

Kontakt

Stadtbibliothek Fürstenwalde
Domplatz 7
15517 Fürstenwalde/Spree

 

Telefon: 03361 557-212
Telefax: 03361 557-444