Leser werden
Mitgliedschaft
Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweises mit amtlichen Adressennachweis an. Für Kinder und Jugendliche, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, erfolgt die Anmeldung und Anerkennung der Benutzungsordnung durch den gesetzlichen Vertreter.
Mit der Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. gesetzliche Vertreter die Benutzungsordnung an und stimmt der elektronischen Speicherung seiner Daten zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und zu statistischen Zwecken zu.
Kooperative Benutzer (Behörden, Institute, Firmen, Vereine, Kinder- und Jugendeinrichtungen u. ä.) melden sich durch schriftlichen Antrag der vertretungsberechtigten Person an. Es können bis zu zwei weitere Personen benannt werden, die die Bibliotheksbenutzung wahrnehmen.
Hier finden sie unseren kompakten Handzettel mit den wichtigsten Informationen auch zum Download.
Anmeldekarte hier
Nutzungsgebühr | Jahr | 1/2 Jahr | ||
Erwachsene | 16,- € | 9,- € | ||
Ermäßigt Auszubildende, Studenten | 11,- € | 6,- € | ||
Kinder und Jungendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen die SGB-Leistungen beziehen | 5,- € | |||
Familien 2 Erwachsene + 1 Kind | 25,- € | |||
Kooperative Benutzer Einrichtungen | 30,- € |
Der Benutzerausweis
bleibt Eigentum der Stadtbibliothek und ist nicht übertragbar. Er ist nach Entrichtung der Benutzungsgebühr gemäß beigefügtem Gebührenverzeichnis gültig. Sein Verlust sowie Veränderungen des Namens oder der Anschrift sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Für den Ersatz eines verlorenen Ausweises ist eine Gebühr zu zahlen.
Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung finden sie auch im Amtsblatt 24/2025 ab Seite 10 und Seite 14.
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Benutzungsordnung - Leichte Sprache
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15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon: 03361 557-212
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