Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Leser werden

Mitgliedschaft

 

Kontakt

Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweises mit amtlichen Adressennachweis an. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr erfolgt die Anmeldung und Anerkennung der Benutzungsordnung durch den gesetzlichen Vertreter. Minderjährige von 7–16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten.


Mit der Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. gesetzliche Vertreter die Benutzungsordnung an und stimmt der  elektronischen Speicherung seiner Daten zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und zu statistischen Zwecken zu.


Kooperative Benutzer (Behörden, Institute, Firmen, Vereine, Kinder- und Jugendeinrichtungen u. ä.) melden sich durch schriftlichen Antrag der vertretungsberechtigten Person an. Es können bis zu zwei weitere Personen benannt werden, die die Bibliotheksbenutzung wahrnehmen.

 

Stadtbibliothek Fürstenwalde
Domplatz 7
15517 Fürstenwalde/Spree

 

Telefon: 03361 557-212
Telefax: 03361 557-444

 

Anmeldekartepdf

 

 

Nutzungsgebühr

Jahr
1/2 Jahr
 

Der Benutzerausweis

Erwachsene

12,- €7,- € 

bleibt Eigentum der Stadtbibliothek und ist nicht übertragbar. Er ist nach Entrichtung der Benutzungsgebühr gemäß beigefügtem Gebührenverzeichnis gültig. Sein Verlust sowie Veränderungen des Namens oder der Anschrift sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Für den Ersatz eines verlorenen Ausweises ist eine Gebühr zu zahlen.

 

Gebührensatzung der Stadtbibliothek Fürstenwalde

Ermäßigt

Auszubildende, Studenten

8,- €5,- € 

Kinder und Jungendliche

bis einschließlich 17 Jahre

4,- €  

Familien

2 Erwachsene + 1 Kind

18,- €  

Kooperative Benutzer

Einrichtungen

25,- €  

 

Benutzungsordung der Stadtbibliothek

 

Benutzungsordnung in Arabisch

 

Benutzungsordnung in Englisch

 

Benutzungsordnung in Französisch

 

Benutzungsordnung in Persisch

 

Benutzungsordnung in Polnisch

 

Benutzungsordnung in Russisch